Der Bundesrat hat einer Anhebung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer zugestimmt, um die steuerliche Freistellung des Existenzminimums für 2024 sicherzustellen.
Die Anpassung betrifft sowohl den Grundfreibetrag für Singles als auch für Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung. Für Singles wird der Betrag um 180 Euro auf 11.784 Euro und für Verheiratete um 360 Euro auf 23.568 Euro angehoben. Bereits in der Dezember-Gehaltsabrechnung wird diese Änderung sichtbar sein. Darüber hinaus ist geplant, die Freibeträge regelmäßig basierend auf dem Existenzminimum zu erhöhen.
Die Anpassung des Grundfreibetrags soll vielen Arbeitnehmenden ein spürbar höheres Gehalt zum Jahresende bescheren. Diese Maßnahme ist Teil des Jahressteuergesetzes, das weitere Entlastungen vorsieht. Dazu gehören die Vereinheitlichung der Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen und die Möglichkeit der elektronischen Beantragung von Kindergeld.